Eine neue Gefahrenabwehrverordnung der VG-Birkenfeld ist in Kraft getreten.
Sie soll der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie in öffentlichen Anlagen wie Parks, Grill- oder Kinderspielplätzen dienen.
Halter und Führer von Hunden und Pferden müssen dafür sorgen, dass öffentlichen Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden.
Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
Als PDF Datei zum Lesen und runter laden ist diese hier beigefügt.
https://www.niederhambach.de/files/Gefahrenabwehrverordnung.pdf